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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Weebee Design S.L. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, die Leistungen der Marke Full House Gastro im Bereich Gastro-Marketing, Webdesign, Corporate Identity, Content-Produktion, Performance-Marketing (Meta Ads, Google Ads), E-Mail-Marketing, Delivery-Plattform-Optimierung und verwandte Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Der Auftragnehmer richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB bzw. Art. 4 Nr. 1 spanisches Verbraucherschutzrecht — nicht an Verbraucher.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftraggeber gewählten Paket (Starter, Full House oder Full House Pro) sowie aus individuellen, schriftlich fixierten Vereinbarungen.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. bestimmte Besucherzahl, Reservierungszahlen oder Umsatz) ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet — es handelt sich um einen Dienstvertrag, keinen Werkvertrag.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

§ 3 Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, 12 Monate ab Projektstart.
  2. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich durch erneute ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung beider Parteien.
  3. Ein Upgrade des gewählten Pakets ist jederzeit möglich (Übergang ab dem darauffolgenden Monat).
  4. Ein Downgrade ist erst nach Ablauf des ersten Vertragsjahres möglich.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Zahlungsverzug (> 30 Tage trotz Mahnung), bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten (§ 5) oder bei rechtswidriger Nutzung der Leistungen.

§ 4 Vergütung, Zahlungs­bedingungen & Werbebudget

  1. Die Paketgebühr wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Eine einmalige Setup-Gebühr wird — sofern im jeweiligen Paket vorgesehen — mit Vertragsbeginn fällig. Bei Paket Full House Pro entfällt die Setup-Gebühr.
  3. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen spanischen Mehrwertsteuer (IVA) in ihrer jeweils gültigen Höhe.
  4. Werbebudgets für Meta Ads, Google Ads oder vergleichbare Drittplattformen sind nicht in der Paketgebühr enthalten. Diese werden direkt vom Auftraggeber über dessen eigenen Werbekonto-Zugang (Meta Business Manager / Google Ads) abgerechnet. Empfohlenes Mindestbudget: 300–500 €/Monat.
  5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung — insbesondere Logos, Fotos, Videos, Texte, Social-Media- und Plattform-Accounts, Werbekonto-Zugriffe.
  2. Der Auftraggeber garantiert, dass er Inhaber sämtlicher erforderlichen Rechte (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte) an den bereitgestellten Inhalten ist und dass deren Nutzung im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt.
  3. Der Auftraggeber stellt einmal pro Monat seinen Betrieb für einen vereinbarten Foto-/Video-Produktionstermin zur Verfügung.
  4. Freigaben für Content, Kampagnen und Publikationen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Vorschlag als freigegeben.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend; ein etwaiger Mehraufwand wird nach Aufwand zu Stundensätzen von 95 €/Std. netto in Rechnung gestellt.

§ 6 Nutzungs- & Urheberrechte

  1. Nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Vergütungen erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags eigens für ihn erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck (Betrieb seines Restaurants und damit verbundene Marketingaktivitäten).
  2. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine anderweitige Verwertung ist schriftlich zu genehmigen.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, erstellte Werke in anonymisierter oder benannter Form zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
  4. Vorbestehende Schutzrechte des Auftragnehmers (Tools, Templates, Skripte, Know-how) bleiben vollständig bei diesem.

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (Geschäftszahlen, Rezepturen, Kundendaten, Strategien) streng vertraulich zu behandeln — auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor Kenntnisnahme allgemein bekannt waren, unabhängig rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Erkennbare Mängel an gelieferten Leistungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
  2. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuleistung). Erst nach zweimaligem erfolglosen Nacherfüllungsversuch stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Sekundärrechte zu.

§ 9 Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers — gleich aus welchem Rechtsgrund — ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das 3-fache der monatlichen Nettovergütung.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Drittschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse (Umsatz, Gästezahlen, Ranking-Positionen, Ad-Performance) — diese hängen von zahlreichen externen Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

§ 10 Werbehinweis / Referenz­recht

  1. Der Auftragnehmer darf den Namen und das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Website, in Portfolios und sozialen Medien zu Referenzzwecken nennen und abbilden.
  2. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen; der Widerspruch wirkt für die Zukunft.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers sowie den Bestimmungen der DSGVO und des LOPDGDD. Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten Dritter (z. B. Kunden des Auftraggebers) verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.

§ 12 Schluss­bestimmungen

  1. Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Palma de Mallorca.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.